Mietverträge
Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Er kann schriftlich oder auch mündlich verfasst werden. Durch Einigung über den Mietgegenstand und des Mietzinses (umgangssprach „Miete“) kommt der Mietvertrag zustanden. Der Vermieter (Eigentümer, aber auch Fruchtnieser) kann mit dem Mieter einen Vertrag auf unbestimmte Zeit abschließen, welchen er dann nur aus wichtigen Gründen (§ 30 MRG) kündigen kann oder aber auf bestimmte Zeit, welcher dann einfach nach Ablauf der Zeit ohne Kündigung erlischt.