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Mängelrüge

Als Mängelrüge bezeichnet man den Vorgang bei dem der Auftraggeber (z.B. Bauherr) den Auftragnehmer (z.B. Handwerksunternehmen) mit den Mängeln bei der der Erfüllung seiner Leistung konfrontiert. Eine Mängelrüge ist immer schriftlich zu formulieren und beinhaltet eine genaue Beschreibung des Mangels sowie eine angemessene Frist um den Mangel zu beseitigen. Sollte das Unternehmen die Frist nicht einhalten, so kann er eine zweite Frist setzten oder eine andere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen.

Wichtig ist das eine Mängelrüge immer unverzüglich durchgeführt wird, da bei offensichtlichen Fehlern es sonst sein kann, dass die Gewährleistung sonst nicht greift oder es zu teuren Folgefehlern führen kann, wenn der Mangel nicht unverzüglich behoben wird.

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