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Anbot

Unter einem Anbot versteht man eine mündliche oder schriftliche rechtliche Vereinbarung/Absichtserklärung, in der vereinbart wird zu welchen Konditionen der potentiale Käufer/Mieter das Objekt (die Immobilien) erwerben/mieten möchte. Wichtig, potentielle Käufer sollten sich unbedingt bewusst sein, dass mit Abgabe eines verbindlichen Angebotes, das Haus bzw. die Wohnung zwar noch nicht formell gekauft wurde (da in Österreich der Kauf einer Immobilie erst mit der Eintragung ins Grundbuch gültig wird), doch besteht ab dem Zeitpunkt Annahme des Angebotes durch den Verkäufer die rechtliche Verpflichtung des Käufers die Immobilie zu erwerben.

Sollte die Annahmeerklärung vom vereinbartem Inhalt des ursprünglichen Angebots abweichen (anderer Kaufpreis) entsteht daraus aber keine Verpflichtung für die andere Partei, es wird vielmehr ein neues Anbot, diesmal vom Verkäufer, erstellt.

Bei einem befristeten Anbot muss die andere Partei innerhalb der Frist das Angebot annehmen um daraus einen gültigen Vertrag zu erhalten, andernfalls erlischt es und entbindet den Anbotsteller nicht mehr. Wurde kein eindeutiger Zeitrahmen für die Annahme eine Anbots vereinbart, muss unter Anwesenden gleich und unter Abwesenden innerhalb der üblichen Zeit die für die Übermittlung, Überlegung und Rückantwort, erforderlich ist, angenommen werden.

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