Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man vom Finanzamt und bestätigt die ordnungsmäßige Entrichtung von Steuern (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer; Einkommens- und Vermögenssteuer bei Veräußerung einer inländischen Liegenschaft durch einen Ausländer).