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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register das aus dem Hauptbuch, Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (Löschungsverzeichnis), Hilfsverzeichnisse, Urkundensammlung und der Grundbuchsmappe besteht und ist beim jeweilig zuständigen Bezirksgericht hinterlegt. In dieses Verzeichnis werden alle dinglichen Rechte betreffend Eigentum, Wohneigentum, Pfandrecht und Baurecht eingetragen. Zusätzlich kann man im Grundbuch Eintragungen zu bestimmter Sachverhalten wie Anmerkungen zur Rangordnung von bestehenden Forderungen, bestehende Sachwalterschaften, eröffneten Konkurse, bestehende Dienstbarkeiten/Servitute (wie Wohnrechte, Fruchtgenussrechte, Wegerechte) nachschauen.

Ein wesentlicher Vorteil des Grundbuches ist, das jeder auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Grundbuch eingetragenen Informationen vertrauen kann – sie genießen öffentlichen Glauben gemäß dem Vertrauensgrundsatz. Zusätzlich ist gewehrt, dass die im Grundbuch erwähnten Dinge nur durch eine weitere Eintragung im Grundbuch erworben werden können – Eintragungsgrundsatz.

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