Freifinanzierte Objekte
Freifinanzierte Objekte sind zu Gänze ohne öffentliche Wohnbauförderungsmittel finanziert wurden. Für sie werden nur Privatmitteln wie Bauspardarlehen, Ersparten und „normalen“ Darlehen verwendet. Mietobjekte in Gebäuden die nach dem 30.06.1953 errichtet wurden unterliegen nicht dem Mietrechtsgesetz (freie Mietzinsvereinbarung)